Kundengeldabsicherung

Der Reisepreis-Sicherungsschein - ein Novum in der Wohnmobilvermietung. 

Was ist ein Reisepreis-Sicherungsschein ?

Unser Unternehmen ist Mitglied der ZURICH VERSICHERUNG AG (Deutschland). Die ZURICH VERSICHERUNG AG garantiert unseren Kunden für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Erstattung des gezahlten Reisepreises und der notwenigen Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen

Braucht man als Wohnmobilvermieter überhaupt einen Sicherungsschein ?

Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet einen Sicherungsschein auszustellen. Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Wohnmobil zu einem Gesamtpreis zusammengefaßt anbietet. Da wir keine Veranstalter im Sinne des Gesetzes sind und dies in den AGB ausdrücklich ausgeschlossen haben, ist die Ausstellung des Sicherungsscheins eigentlich nicht erforderlich.

Wieso stellen Sie dennoch einen Sicherungsschein aus ?

Wir betrachten dies als freiwillige Selbstverpflichtung und bieten allen Kunden bei Vertragsabschluss eine echte und werthaltige Buchungssicherheit. So ist die Anzahlung und der gesamter Mietpreis über die Versicherung abgesichert - angesichts der Wirtschaftskrise ein überzeugendes Argument und ein Zeichen der Liquidität unserer Wohnmobilvermietung.

Was kostet der Sicherungsschein ?

Der Sicherungsschein ist kostenlos und wird mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugeschickt, also noch bevor Sie die erste Zahlung leisten.